Schlafdiagnostik  

Das Schlaflabor der Internistischen Praxis am Landsberger Tor arbeitet nach den Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien).

Das bedeutet für Sie als Patient, dass Sie eine Stufendiagnostik erhalten, bevor Sie das erste Mal im Schlaflabor übernachten.

Diese Stufendiagnostik gliedert sich wie folgt.

1.

Bei klinischem Verdacht auf eine schlafbezogene Atemstörung sollten Sie sich zunächst einmal bei Ihrem Hausarzt vorstellen.

2.

Der Hausarzt veranlasst in der Regel eine Überweisung zu einem Facharzt (Pneumologen, HNO – Facharzt, Kardiologen), bei dem weitere Untersuchungen stattfinden werden.

3.

Nach den erfolgten Untersuchungen erhalten Sie für die Häuslichkeit ein Schlafmessgerät (Polygraphie), welches die Atmung, das Schnarchen, die Lage beim Schlafen, die Herzfrequenz und den Sauerstoffgehalt erfassen kann.

4.

Ist dieser Befund relevant für das Vorliegen einer schlafbezogenen Atemstörung erhalten Sie einen Termin im Schlaflabor.

Liebe Patientinnen, Lieber Patient,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vom Beginn bis zum Ende dieser Stufendiagnostik einige Wochen vergehen können.

5.

Im Schlaflabor werden weitere Parameter gemessen, um einen eindeutigen Befund zu erhalten.

6.

Sollten Sie unter einer schlafbezogenem Atemstörung leiden, erhalten Sie direkt im Schlaflabor eine adäquate Therapie mittels einer Überdruckbeatmungsmaschine.
(nCPAP, nBiPAP)

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