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Das Schlaflabor der Internistischen Praxis am Landsberger Tor arbeitet nach den Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien).
Das bedeutet für Sie als Patient, dass Sie eine Stufendiagnostik erhalten, bevor Sie das erste Mal im Schlaflabor übernachten.
Diese Stufendiagnostik gliedert sich wie folgt.
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1.
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Bei klinischem Verdacht auf eine schlafbezogene Atemstörung sollten Sie sich zunächst einmal bei Ihrem Hausarzt vorstellen.
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2.
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Der Hausarzt veranlasst in der Regel eine Überweisung zu einem Facharzt (Pneumologen, HNO – Facharzt, Kardiologen), bei dem weitere Untersuchungen stattfinden werden.
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3.
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Nach den erfolgten Untersuchungen erhalten Sie für die Häuslichkeit ein Schlafmessgerät (Polygraphie), welches die Atmung, das Schnarchen, die Lage beim Schlafen, die Herzfrequenz und den Sauerstoffgehalt erfassen kann.
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4.
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Ist dieser Befund relevant für das Vorliegen einer schlafbezogenen Atemstörung erhalten Sie einen Termin im Schlaflabor.
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Liebe Patientinnen, Lieber Patient, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vom Beginn bis zum Ende dieser Stufendiagnostik einige Wochen vergehen können.
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5.
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Im Schlaflabor werden weitere Parameter gemessen, um einen eindeutigen Befund zu erhalten.
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6.
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Sollten Sie unter einer schlafbezogenem Atemstörung leiden, erhalten Sie direkt im Schlaflabor eine adäquate Therapie mittels einer Überdruckbeatmungsmaschine. (nCPAP, nBiPAP)
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